Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden der pb elektro vertriebs-gmbh

Fassung vom 01. Juli 2023

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Der Kaufvertrag kommt mit

pb elektro vertriebs-gmbh
Gewerbepark Gräsig 62, DE – 64711 Erbach
Telefon:  +49 (0) 6062 91892-0
eMail: info@remove.this.pb-fastener.de
Geschäftsführer: Jan Buchholz / Silke Buchholz
Handelsregister: Amtsgericht Darmstadt HRB 32782
Ust.-Id.-Nr.: DE113576408

im Folgenden pb genannt

zustande.

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, bei zukünftigen Geschäften auch ohne Bezugnahme. Stillschweigen des Käufers über unsere Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Lieferungen und Leistungen von pb erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen pb und dem Käufer abgeändert werden.

3.  Im Fall von Kollisionen zwischen den Regelungen gilt als Rangfolge:

a) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

b) abweichende Bedingungen, sofern sie von pb ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

c) gesetzliche Regelungen Deutschlands (HGB, BGB)

§ 2 Vertragsgegenstand/ Vertragsabschluss

1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren, insbesondere von mechanischen Bauelementen in Form von Befestigungs­technik, Kabel- und Leitungs­führung sowie Leiterplatten- und Gehäuse­zubehör, die wir auf unserer Internetseite zum Kauf anbieten. Einzelheiten und die wesentlichen Merkmale der angebotenen Produkte ergeben sich aus der Artikelbeschreibung auf unserer Internetseite.

2. Die Präsentation unserer Waren stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern nur eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, Waren zu bestellen. Erst die Bestellung der gewünschten Ware durch den Käufer über das online-Bestellformular stellt ein ihn bindendes Angebot an uns auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Nach Eingang der Bestellung erhält der Käufer zunächst eine automatisch generierte e-Mail an die von ihm angegebene e-Mail-Adresse, die dokumentiert, dass die Bestellung eingegangen ist (Bestellbestätigung), die aber noch keine Annahme des Angebots unsererseits (Vertragsschluss) darstellt.

3. Im Falle der Annahme des Angebots versenden wir per e-Mail eine Bestätigung an den Käufer. Der Vertragsschluss erfolgt durch Versendung der bestellten Ware an den Käufern.

4. Unsere Angebote sind freibleibend. Sollte pb nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler im Angebot bei den Angaben zu Produkt, Preis oder Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird pb den Käufern hiervon umgehend informieren. Dieser kann seinen Auftrag unter den geänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist pb zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von pb zu vertreten ist.

6. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Käufer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

7. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 Lieferbedingungen/Lieferzeit

1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt gemäß der mit dem Käufer getroffenen Vereinbarung.

2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Grundsätzlich gelten die mit Auftragsbestätigung genannten Liefertermine. Im Fall des Verzuges räumt pb dem Käufer den Rücktritt vom Vertrag ein, wenn die Leistung 8 Arbeitstage nach Fälligkeit nicht bewirkt wird und die Aufforderung zur Setzung einer, der Sache angemessenen, Nachfrist vom Käufer an pb erfolglos bleibt.

3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4. Gerät pb aus Gründen, die pb zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf diese Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte und wenn pb kein Alternativprodukt liefern kann, welches die technische Funktion am Produkt des Käufers gleichwertig erfüllt. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.

5. Liegen pb Informationen vor, aus denen hervorgeht, dass unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, ist pb berechtigt, Lieferungen gegen Vorauskasse oder Nachnahme auszuführen. Gleiches gilt für Aufträge von uns unbekannten Abnehmern. Die Kosten für Nachnahmelieferungen trägt der Käufer.

6. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung oder Teillieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen oder Teillieferungen zurückzuhalten oder nach erfolglosem Setzen einer Nachfrist zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten, ohne zum Ersatz eines etwa entstandenen Schadens verpflichtet zu sein.

7. pb kann eine Lieferung oder Teillieferung nachträglich unter Setzen einer angemessenen Frist von Vorauskasse oder Sicherheitsleistung abhängig machen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass unser Zahlungsanspruch gefährdet ist.

8. Teillieferungen sind zulässig. Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung in Teilmengen sind die Abrufmengen und Liefertermine bei Vertragsabschluss festzulegen. Falls dies nicht geschehen ist oder gegen eine entsprechende Vereinbarung verstoßen wurde, ist pb berechtigt, nach billigem Ermessen eine Frist zur Abnahme der Gesamt- oder Restmenge festzulegen.
Hat der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt die Gesamt- oder Restmenge nicht abgerufen oder angenommen, gerät er in Abnahmeverzug. In diesem Fall ist pb berechtigt, dem Käufer eine Nachfrist von 8 Tagen zu setzen, mit der Erklärung, dass pb nach Ablauf dieser Frist eine Lieferung ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist pb berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und im besonderen Fall Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

9. Verlangt pb - gleich aus welchem Rechtsgrund – Ersatz für Aufwand oder Schaden, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. pb ist berechtigt, einen höheren Schadensbetrag nachzuweisen und geltend zu machen. Andererseits ist der Käufer berechtigt, pb nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

10. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 15 % der Bestell- oder Abrufmenge gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

§ 4 Preise

1. Es gelten grundsätzlich die mit unserer Preisliste zur Information ausgebrachten Preise. Im Falle besonderer Angebote an den Käufer gelten die angebotenen Konditionen. Irrtum und Änderungen behalten wir uns vor.

2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten unsere Preise ab Werk, exklusive Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird gesondert in der Rechnung
ausgewiesen.

3. Anfallende Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie werden im Laufe des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen und sind vom Käufer zusätzlich zu tragen, sofern nicht versandkostenfreie Lieferung vereinbart ist.

4. Liegt der Rechnungswert des zugrunde liegenden Auftrags unter € 50,00 (Inland, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) bzw. € 250,00 (Ausland) behalten wir uns vor, eine Mindermengenpauschale in Höhe von € 25,00 (Deutschland) bzw. € 100,00 (Ausland) zu erheben. Bei Lieferungen ins Ausland behalten wir uns des Weiteren vor, eine Bearbeitungspauschale zu berechnen.

5.  Werkzeugkosten und anteilige Investkosten werden vom Warenwert getrennt berechnet. Sie sind mit der Übersendung der Freigabemuster oder wenn solche vom Käufer nicht verlangt werden, mit der ersten Warenlieferung netto sofort zur Zahlung fällig. pb behält sich vor, einen angemessenen Teilbetrag mit Auftragserteilung zu verlangen.

Kosten für nachträgliche Änderungen und Instandsetzungen werden von uns nach Aufwand berechnet. Wir verpflichten uns, die Werkzeuge 3 Jahre nach der letzten Lieferung für den Käufer aufzubewahren. Die Frist verlängert sich entsprechend, wenn innerhalb dieses Zeitraums weitere Bestellungen aufgegeben werden.

Wenn anteilige Werkzeug- oder Investkosten berechnet werden, bleibt das Werkzeug oder das Invest Eigentum von pb oder den von pb beauftragten Herstellern.

6. Käufern, die die Ware aus der EU ausführen, kann die Umsatzsteuer rückerstattet werden. Hierzu muss uns seitens des Käufers eine ordnungsgemäße, mit Zollstempel versehene Ausfuhrbescheinigung im Original vorgelegt werden. Aufgrund des nicht unerheblichen Aufwands erheben wir hierfür eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,00 €, die von der zu erstattenden Umsatzsteuer in Abzug gebracht wird. Im Falle einer Erstattung auf ein ausländisches Bankkonto hat der Käufer zudem anfallende Überweisungskosten zu tragen.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht und Zahlungsverzug

1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 15 Tagen ab Empfang der Gegenleistung oder mit Zugang der Rechnung nach Erbringung der Gegenleistung (Lieferung) zur Zahlung fällig. Erfüllungsort für die Kaufpreiszahlung ist der Sitz von pb.

2. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.

3. Ausländische Zahlungsmittel werden, sofern wir nicht in ausländischer Währung fakturieren, nach dem am Zahlungstag in Frankfurt (Main) notierten Währungskurs in EUR (€) umgerechnet.

4. Zur Zurückhaltung ist der Käufer nur berechtigt bei groben Vertragsverletzungen unsererseits und im Falle der mangelhaften Lieferung bis zur Höhe desjenigen Teils des Kaufpreises, der der Wertminderung entspricht. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Forderungen aufrechnen.

5. Eine Überschreitung von Zahlungszielen bewirkt die Fälligkeit aller übrigen noch nicht fälligen Rechnungen für bereits gelieferte Waren und berechtigt uns zum Widerruf von Zahlungszielen. Für noch nicht erbrachte Leistungen können wir außerdem Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen verlangen.

6. Mit Ablauf der unter Ziffer 1. genannten Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen; das sind derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Darüber hinaus fällt die Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40 Euro an. Pb behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens unter Anrechnung auf die Verzugsschadenspauschale vor.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme,  Annahmeverzug

1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist pb berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung selbst zu bestimmen.

2. pb ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonstigen Versender über. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Gefahrübergang der maßgebliche Zeitpunkt. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften für das Werkvertragsrecht entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Annahmeverzug ist.

4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenen Gründen, ist pb berechtigt, den hieraus resultierenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Darüber hinaus stehen pb die weiteren gesetzlichen Ansprüche zu.

§ 7  Widerruf und Rückgabe

1. Für Rechtsgeschäfte zwischen pb und dem Käufer gilt nicht die Regelung des Widerrufsrechts gemäß § 312ff. BGB.

2. Im besonderen Falle ist die Rücknahme der Leistung unter Angaben von Gründen nach schriftlicher Zustimmung durch pb gestattet. Die Kosten der Rücksendung, Warenprüfung und Wiedereinlagerung trägt der Käufer.

3. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

4. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Käuferspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

§ 8  Gewährleistung

1. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist.

Ist der Liefergegenstand bzw. die Leistung mangelhaft, sind die Ansprüche des Bestellers nach Wahl des Unternehmers auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt.

2. Die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen oder die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen (z.B. fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner, übermäßige Beanspruchung, mangelhafte Bauarbeiten sowie besondere äußere Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind), sind ausgeschlossen.

3. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen berechtigten nicht zu Gewährleistungsrechten, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten daher als vertragsgemäß, soweit sie zumutbar sind und keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.

4. Offensichtliche Mängel können nach Abnahme nur dann geltend gemacht werden, wenn sie dem Unternehmer unverzüglich angezeigt werden. Im Übrigen gilt § 640 Abs. 2 BGB.

Unverzüglich ist eine Anzeige, wenn sie innerhalb von 8 Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen ab
Lieferung schriftlich anzuzeigen; auch hier genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und / oder Mängelanzeige, ist die Haftung von pb für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

5. Bei wesentlichen Eingriffen oder Änderungen an der Ware ist die Geltendmachung von Mängelrügen ausgeschlossen, wenn ausdrücklich oder stillschweigend auf die Untersuchung der Ware verzichtet worden ist.

6. Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf nicht sachgemäße Lagerung der Ware, Überschreitung des Verfallsdatums, Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Wartungsfehler oder dadurch entstehen, dass die Lieferung vom Besteller fehlerhaft behandelt wird oder wenn Änderungen ohne Zustimmung des Unternehmers erfolgen, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass dies keine Auswirkungen auf den aufgetretenen Schaden/Mangel gehabt hat.

7. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkauf § 474ff. BGB finden keine Anwendung.

8. pb behält sich vor, die Rüge hinsichtlich Beschaffenheit, Funktion und sonstiger Eigenschaften durch den Hersteller bewerten zu lassen. Dies umfasst auch die Risikobewertung.

9. Fehlmengen werden, unter Abwägung des Sachstandes durch pb, wahlweise nachgeliefert oder gutgeschrieben. Schadensersatz kann der Vertragspartner in diesem Fall nicht verlangen. Bei sonstigen Mängeln haben wir die Wahl, die Mängel zu beseitigen oder die Lieferung zurückzunehmen und entweder zu vergüten oder auszutauschen. Schlagen zwei Instandsetzungen oder schlägt eine Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.

10. Erweist sich eine Mängelrüge als nicht berechtigt und wurden in diesen Fällen auf Veranlassung des Käufers Mangelbeseitigungsmaßnahmen durchgeführt, zahlt der Käufer eine Aufwandsentschädigung. Sie umfasst neben dem Material- und Arbeitsaufwand auch weitere (üblich) Auslagen.

§ 9 sonstige Haftung(-sbeschränkungen)

1. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für Schäden, die nicht an den gelieferten Erzeugnissen entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wobei in diesen Fällen jedoch unsere Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet pb nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, wenn deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den

Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Ebenso bleibt die gesetzliche Haftung entsprechend dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

2. Die sich aus Abs.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern pb einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gilt auch für die Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10  Eigentumsvorbehalt

1. pb behält sich das Eigentum an den gekauften und gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Käufer ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Er ist jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit bereits jetzt an pb ab. pb nimmt die Abtretung an.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist pb berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht, darf pb diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentum bestehen, so erwirbt pb Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

5. Übersteigt der Wert sämtlicher für pb bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen um mehr als 20 %, so wird pb auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl von pb freigeben.

§ 11  Verjährung

1. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Käufer. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Bereitstellung der Ware bzw. Übergabe der Ware an die Spedition oder zur Versendung an bestimmte Personen zu laufen. Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller gewährte Garantie wird die Verjährungsfrist nicht verlängert.

2. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist

§ 12 Datenschutz und Datenverarbeitung

1. Die im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsabwicklung vom Käufer mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum e-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.

2. Diese personenbezogenen Daten (Bestands- und Nutzungsdaten) werden ausschließlich zur Abwicklung des zwischen dem Käufer und uns abgeschlossenen Kaufvertrages verwendet, etwa zur Lieferung der Ware oder zur Abwicklung der Zahlungsmodalitäten.

Eine darüberhinausgehende Nutzung der Käuferdaten zum Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Käufers.

3. Ohne Einwilligung des Käufers werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des Käufers nur erheben, verarbeiten und speichern, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.

§ 13  Nebenabreden

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abweichung von dieser Schriftformerfordernis ist nur schriftlich wirksam.

§ 14 Sonstiges

1. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis.

2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.